Betreuungsplätze bei Tagesmüttern bzw. Tagesvätern werden durch die Stadt Wien gefördert. Dadurch sind die monatlichen Betreuungskosten (ab 16 Wochenstunden) für Kinder unter 6 Jahren kostenfrei bzw. deutlich ermäßigt. (siehe Spalte „Mit Förderung der Stadt Wien“)

Ausgenommen von der Förderung sind schulpflichtige Kinder über 6 Jahre und Kinder mit Wohnsitz außerhalb Wiens. (siehe Spalte „Ohne Förderung der Stadt Wien“)

Die aktuellen Tarife:
gültig ab 1. Jänner 2024

Mit Förderung
der Stadt Wien
Ohne Förderung
der Stadt Wien
16 - 25 Stunden/Woche55,00 Euro388,96 Euro
26 - 35 Stunden/Woche75,00 Euro408,96 Euro
36 - 40 Stunden/Woche105,00 Euro438,96 Euro
41 - 50 Stunden/Woche+ 10 € monatlich
pro zusätzlicher Stunde
+ 10 € monatlich
pro zusätzlicher Stunde

Die monatlichen Elternbeiträge sind 11 mal pro Jahr zu zahlen. Die oben angeführten ermäßigten Preise für nicht schulpflichtige Kinder, deren Wohnsitz in Wien ist, werden (ab 16 Wochenstunden) durch die MA 10 (Förderstelle Wien) unterstützt – sofern die Kundennummer spätestens bei Betreuungsbeginn vorliegt.

Das Essensgeld ist direkt mit der Tagesmutter bzw. dem Tagesvater zu verrechnen. Bei sehr geringem Familieneinkommen kann bei der MAG ELF ein Ansuchen um Befreiung vom Essensbeitrag gestellt werden. Nähere Informationen dazu unter der Telefonnummer 01/4000-90710.

Mit Unterzeichnung der Vereinbarung sind die Obsorgeberechtigten außerordentliches Mitglied des Vereins Eltern für Kinder Österreich. Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 60 Euro pro Familie und Jahr wird vom Konto (per Kalenderjahr) eingezogen. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt mit Beendigung der Betreuung, jeweils zum Ende des letzten Betreuungsjahres. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung wird eine einmalige Einschreibgebühr von 100 Euro fällig. Die Unfallversicherung pro Kalenderjahr wird vom angegebenen Konto eingezogen. Der Verein behält sich Änderungen der Preise vor, insbesondere dann, wenn sich die Konditionen hinsichtlich der Förderung der Stadt Wien verändern.

Eltern von Kindern, deren Familieneinkommen sehr niedrig ist, können unter bestimmten Bedingungen bei den Servicestellen der MAG ELF (Hotline: 01/277 55 55) einen Zuschuss zu den Verpflegungskosten beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt auch das Arbeitsmarktservice finanzielle Unterstützung.

            

(Stand Jänner 2024)